Permanent Make-Up Pfusch — Schmerzensgeld nach mangelhafter Behandlung
AG München, Az. 132 C 16894/13
Aktenzeichen: AG München, Az. 132 C 16894/13
Sachverhalt: Schmerzensgeld nach mangelhaft ausgeführtem Permanent Make-Up. Nachkorrektur notwendig.
Quelle: kostenlose-urteile.de
Was ist passiert?
Eine Kundin ließ sich in einem Kosmetikstudio ein Permanent Make-Up an den Augenbrauen anfertigen. Das Ergebnis entsprach jedoch nicht den besprochenen Vorstellungen: Die Brauen waren asymmetrisch, die Farbe wich deutlich vom Wunschton ab und die Linienführung war unsauber.
In den folgenden Wochen wurde das mangelhafte Ergebnis noch deutlicher sichtbar, da die Pigmente unterschiedlich verheilten. Die Kundin musste eine kostspielige Laserbehandlung zur Entfernung und anschließend eine Neubehandlung bei einem anderen Studio durchführen lassen.
Das Urteil des AG München
Das Amtsgericht München gab der Kundin Recht und verurteilte das Studio zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Gericht stellte fest:
Schmerzensgeld: Für die fehlerhafte Behandlung und die damit verbundene psychische Belastung
Schadensersatz: Kosten der Laserkorrektur und der Neubehandlung
Haftung: Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der kosmetischen Behandlung
Gesamtkosten: Schmerzensgeld + Laser + Neubehandlung + Anwaltskosten
Das Gericht betonte, dass Permanent Make-Up ein invasiver kosmetischer Eingriff ist, der besondere Sorgfalt und Fachkenntnis erfordert. Ein mangelhaftes Ergebnis im Gesichtsbereich wiegt besonders schwer, da es für jeden sichtbar ist und die Betroffene im Alltag erheblich belastet.
Warum dieses Urteil für dein Studio relevant ist
Permanent Make-Up, Microblading und ähnliche kosmetische Pigmentierungen sind ein wachsender Geschäftszweig — aber auch ein erhebliches Haftungsrisiko. Häufige Fehlerquellen:
- Asymmetrische Ergebnisse: Vermessung und Vorzeichnung wurden nicht sorgfältig genug durchgeführt
- Falsche Farbwahl: Pigment passt nicht zum Hautunterton, verändert sich nach Verheilung
- Zu tiefes Stechen: Pigmente gelangen in tiefere Hautschichten, Narbenbildung
- Mangelnde Hygiene: Infektionsrisiko durch unsterile Nadeln oder Pigmente
- Allergische Reaktionen: Keine Verträglichkeitstests vor der Behandlung
Was die Betriebshaftpflicht übernimmt
Die Betriebshaftpflicht schützt dein Studio bei Schadenfällen durch kosmetische Behandlungen:
- ✓ Schmerzensgeld für die Kundin bei fehlerhaftem Ergebnis
- ✓ Kosten der Korrektur: Laserbehandlung, Neubehandlung bei anderem Studio
- ✓ Anwalts- und Gerichtskosten, falls es zum Rechtsstreit kommt
- ✓ Passiver Rechtsschutz: Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen
Wichtig: Prüfe, ob dein Tarif Permanent Make-Up, Microblading und Pigmentierungen explizit einschließt. Nicht alle Standard-Tarife decken invasive kosmetische Behandlungen ab.
So minimierst du das Risiko
- Gründliche Beratung: Bespreche Wünsche, zeige Vorher-Nachher-Bilder, kläre über Grenzen auf.
- Vorzeichnung und Freigabe: Zeichne das Ergebnis vor und lass es von der Kundin schriftlich freigeben.
- Patch-Test: Führe mindestens 48 Stunden vor der Behandlung einen Pigment-Verträglichkeitstest durch.
- Dokumentation: Fotografiere vorher, während und nachher. Halte die Beratung schriftlich fest.
- Fortbildung: Regelmäßige Schulungen und Zertifizierungen auf aktuellem Stand halten.
- Betriebshaftpflicht: Dein finanzielles Sicherheitsnetz. Vergleiche jetzt Tarife.
Kosmetische Behandlungsfehler können teuer werden
Schütz dein Studio mit einer Betriebshaftpflicht — ab ca. 8 €/Monat.
Jetzt Tarife vergleichenHäufige Fragen zu Permanent Make-Up Schäden
Das AG München (Az. 132 C 16894/13) sprach der Kundin Schmerzensgeld zu, weil das Permanent Make-Up mangelhaft ausgeführt wurde und eine kostspielige Nachkorrektur notwendig war.
Das Studio haftet bei fehlerhafter Ausführung, unzureichender Aufklärung über Risiken, Verwendung minderwertiger Pigmente oder mangelnder Hygiene. Auch wenn das Ergebnis deutlich vom besprochenen Wunsch abweicht.
Ja, sofern der Tarif kosmetische Behandlungen einschließt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt Schmerzensgeld, Kosten für Laserkorrektur und Anwaltskosten. Prüfe, ob dein Tarif PMU und Microblading explizit abdeckt.
Je nach Schwere des Fehlers typischerweise 1.000 bis 5.000 € für leichtere Fälle. Bei entstellenden Ergebnissen oder allergischen Reaktionen auf Pigmente kann es deutlich höher ausfallen.
Weitere Schadensfälle im Nagelstudio
Allergische Reaktion auf Gel
Kontaktdermatitis durch UV-Gel: 1.500–3.000 € Schadenersatz.
Nagelpilz-Infektion
Mangelnde Hygiene führt zu Nagelpilz: 2.000–5.000 € Schadenersatz.
Verbrennung durch UV-Lampe
Defekte UV-Lampe verursacht Verbrennung: 800–2.000 €.
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